Apr 17

Die Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungszweig, der dem Versicherungsnehmer (und mitversicherten Personen) Schutz bei Schadensersatzansprüchen Dritter gewährt. In der Regel werden Personen- und Sachschäden ersetzt, durch besondere Vereinbarungen sind auch Vermögensschäden versicherbar. Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Bei vorsätzlichem Handeln durch den Versicherungsnehmer besteht kein Schutz.

Die Grundlagen der Haftpflichtversicherung

Grundlage für das Entstehen der Haftpflicht können Bestimmungen des BGB sein, wie die Delikatshaftung bei unerlaubten Handlungen und die Vertragshaftung, aber auch Vorschriften von Spezialgesetzen, zum Beispiel dem Haftpflicht-, Straßenverkehrs-, Arzneimittel-, Wasserhaushalts- und Atomgesetz. Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadensversicherung, das heißt, im Versicherungsfall wird volle Entschädigung maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (Deckungsgrenze) geleistet.

Die Arten der Haftpflichtversicherung

Folgende Arten der Haftpflichtversicherung können unterschieden werden:

  1. Die Haftpflichtversicherung des Privatbereichs: Sie umfasst die Privathaftpflichtversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Jagdhaftpflichtversicherung, die Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Wasserfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung.
  2. Die Berufshaftpflichtversicherung: Sie gilt zum Beispiel für Architekten, Ärzte und Notare.
  3. Die Betriebshaftpflichtversicherung: Sie schützt Unternehmen und einige Gruppen von Freiberuflern vor Regressansprüchen von Kunden.
  4. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
  5. Die Produkthaftpflichtversicherung (Produkthaftung)

Haftpflichtversicherung in anderen Versicherungszweigen

Darüber hinaus hat der Grundgedanke der Haftpflichtversicherung auch Eingang in andere Versicherungszweige (zum Beispiel Luftfahrt-, Nuklearversicherung) gefunden.
Aufgrund der gefährdeten Interessen Dritter besteht in der Haftpflichtversicherung tatsächlich zum Teil Versicherungspflicht, zum Beispiel für Autohalter, Luftverkehrsunternehmer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Notare, Jäger, Schausteller, Güterkraftverkehrsunternehmen und das Bewachungsgewerbe.

Die Haftpflichtversicherung ist mit die wichtigste Versicherung und jeder sollte am besten eine Haftpflichtversicherung abschließen.

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