Über eine Privathaftpflichtversicherung, die dann einspringt, wenn der Versicherungsnehmer anderen einen Schaden zugefügt hat, verfügen die meisten Menschen. Viele wissen aber nicht, dass eine solche Versicherung nicht in allen Schadensfällen greift. Wenn der Versicherungsnehmer Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses ist, sollte er eine separate Hausbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
Diese haftet dann, wenn es durch den Besitz eines Hauses oder Grundstückes zu Personen- oder Sachschäden kommt. Dann haftet eine Privathaftpflichtversicherung nicht, und ohne Hausbesitzerhaftpflichtversicherung müsste der Hausbesitzer notfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Schäden einstehen, wodurch insbesondere bei Personenschäden schnell unermessliche Summen erreicht werden können.
Welche Schäden werden durch eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt?
© Pixelio, Thomas Max Müller
Der Gesetzgeber hat Hausbesitzern eine sehr weitreichende Pflicht zur Instandhaltung und Verkehrssicherung auferlegt. Hausbesitzer müssen ihr Eigentum in einem so sicheren Zustand halten, dass anderen dort kein Schaden entsteht. Wenn der Besitzer diese Pflichten durch mangelnde Sorgfalt verletzt und es in der Folge zu Personen- oder Sachschäden kommt, haftet die Hausbesitzerhaftpflichtversicherung für die finanziellen Folgen. Das gilt auch für solche Schäden, die der Hausbesitzer gar nicht selbst verursacht hat.
Wenn sich also Teile vom Mauerwerk des Hauses oder Dachziegel lösen oder im Winter Eiszapfen abbrechen und dadurch Personen verletzt oder parkende Fahrzeuge beschädigt werden, kann der Hausbesitzer seine Versicherung beanspruchen. Diese haftet auch, wenn Schäden durch fehlende Beleuchtung, mangelhafte Reinigung oder schlechten Winterdienst entstehen. Denn, was viele Hauseigentümer nicht wissen, selbst wenn sie den Winterdienst auf ihre Mieter übertragen haben, sind dennoch sie selbst für entstandene Schäden verantwortlich.
Ein Haus- und Grundstücksbesitzer haftet selbst dann noch, wenn sich Personen unberechtigterweise auf seinem Besitz aufhalten, z.B. spielende Kinder trotz eventueller Verbotsschilder. Wenn diese zu Schaden kommen, dies aber durch eine bessere Absicherung hätte vermieden werden können, ist der Eigentümer haftbar und die Versicherung übernimmt die finanziellen Folgen der Schäden.
In welchen Fällen ist eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung zusätzlich noch sinnvoll?
Auch wenn der Hauseigentümer nachweisen kann, dass er seine Sorgfaltspflichten beachtet hat, er also für Schäden nicht haften muss, ist eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung hilfreich. Zunächst einmal prüft sie nämlich, ob die Schadensersatzansprüche des Geschädigten überhaupt berechtigt sind. Dafür notwendige Kosten, z.B. für einen Gutachter, werden von der Versicherung übernommen. Wenn die Ansprüche des Geschädigten nicht berechtigt sind, hilft die Versicherung, diese notfalls auch vor Gericht abzuwehren und trägt die Prozesskosten.